Kategorie Motorfahrrad
Die ersten juristisch definierten Anfänge des Fahrrads mit Hilfsmotors finden sich in § 27 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923, das für Kleinkrafträder Zulassungs- und Führerscheinfreiheit feststellte. 1923 wurden kleine Krafträder auf 1 PS Nutzleistung, 1928 deren Hubraum auf 200 cm³ begrenzt.
1929, aus der Not der Weltwirtschaftskrise, wurde die Entwicklung kleiner Motorfahrräder geboren; die schweren Motorräder waren in Krisenzeiten unverkäuflich. 1930 entwickelten ILO sowie Fichtel und Sachs Ein- und Anbaumotoren zunächst mit 60, später 74 und 98 cm³ Hubraum, die 2,25 PS leisteten. Über 70 verschiedene Anbieter entstanden um diese Zeit. Ein großer Vorteil, der wesentlich zur Verbreitung beitrug, war die Steuer- und Führerscheinfreiheit bis 1938. Die Nasenkolben-Zweitakter machten bis Mitte der 1930er Jahre fast 30 Prozent, in den Jahren 1948 und 1949 45 Prozent der gesamten Kraftradfertigung in Deutschland aus. Allein vom 98 cm³ Fichtel-und-Sachs-Motor wurden bis 1949 etwa 750.000 Exemplare produziert.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor
30.01.26